Location: P16-17

  • Ethische Aspekte in der Suchtkrankenhilfe 🎥

    Abstract

    Thema: Kontrolle auf Augenhöhe – geht Shared-Decision-Making in der Suchtmedizin? | Peter Jeschke

    Die gesetzlichen Grundlagen, fachlichen Richtlinien und zunehmende Risiken für die Gesundheit der Patient*innen verlangen von den Substitutionsärzten und Suchtmedizinern offensichtlich mehr Maßnahmen der Kontrolle und Qualitätssicherung im Behandlungssetting. Wie wirkt sich das auf die therapeutische Beziehung und ein angestrebtes Shared Decision Making bei der Behandlungsgestaltung aus?

  • Keine Angst vor Autismus 🎥

    Abstract

    Thema: Keine Angst vor Autismus | Dr. Peter Strate, PD Dr. Mandy Roy

    Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) weisen eine Prävalenz von etwa 1 % auf und gehören damit zu den häufigeren neuroentwicklungsbedingten Störungen, denen auch in der Suchtmedizin regelmäßig begegnet wird. Lange Zeit wurde angenommen, dass Menschen mit ASS aufgrund ihrer oft ausgeprägten Bedürfnisstruktur nach Routinen und Regelhaftigkeit nur selten Abhängigkeitserkrankungen entwickeln. Aktuelle Studien zeigen jedoch, dass Suchterkrankungen bei Menschen mit ASS keineswegs selten sind und Substanzkonsumstörungen sogar gehäuft auftreten.

    Für Behandelnde stellen autistische Patient häufig eine besondere Herausforderung dar. Kommunikationsbesonderheiten, sensorische Überempfindlichkeiten, atypische Symptompräsentationen sowie Schwierigkeiten in der therapeutischen Beziehung können Diagnostik und Behandlung erschweren. Gleichzeitig bleiben Autismus-Spektrum-Störungen im suchtmedizinischen Kontext häufig unerkannt. Der Vortrag vermittelt einen praxisnahen Überblick über die Besonderheiten von ASS im Erwachsenenalter und beleuchtet deren Relevanz für die Suchtmedizin. Neben aktuellen Erkenntnissen zur Komorbidität werden mögliche Zusammenhänge zwischen Autismus und Substanzkonsum diskutiert. Es werden alltagsnahe Handlungsempfehlungen vorgestellt

    Thema: Tba | Sebastian Petzold

    tba

  • Out of the box: Neue Modelle und Radikale Ideen 🎥

    Abstract

    Thema: Drogenkonsumraum, niederschwellige
    Polamidonvergabe | Dr. Andreas Zsolnai

    Vorstellung der Umsetzung einer langen Idee in einem Drogenkonsumraum ein niedrigschwelliges
    Substitutionsangebot vorzuhalten. Zielgruppe sind Versicherte und Nicht-Versicherte Patienten, die schnell und unkompliziert aufgenommen werden können. Es soll um Menschen gehen, die aus anderen Einrichtungen rausgeflogen sind, Patienten die aus Haft kommen, oder schlicht Personen, die in die üblichen Einrichtungen nicht gehen möchten. Das Angebot soll aber auch den
    Konsumenten im Konsumraum täglich zeigen, dass es auch Alternativen gibt.

    Thema: Intranasale Anwendung von Heroin in der OAT | Maximilian Meyer

    Die heroingestützte Behandlung in der Schweiz erlaubt seit ihrer Einführung im Jahr 1994 die Verordnung von oralem und intravenösem Diacetylmorphin. In den letzten drei Jahrzehnten haben sich jedoch die Konsumgewohnheiten auf der Strasse jedoch verändert: statt Injektionen treten zunehmend der inhalative und intranasale Applikationsweg in den Vordergrund. Auch die Patientenpopulation hat sich hinsichtlich des körperlichen, aber auch suchtpsychiatrischen Gesundheitszustandes verändert. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, wurde in einer über 5 Jahre durchgeführten schweizweiten Beobachtungsstudie die klinische Wirksamkeit der intranasalen Heroinverordnung untersucht.

    Thema: Provokative Ideen aus der Schweiz | Hannes Strasser

    Was macht eine Behandlungsidee „provokativ“? Ihre fehlende Evidenz – oder lediglich die Tatsache, dass sie von etablierten Vorstellungen abweicht? Wer definiert im Suchtbereich die Grenzen des medizinisch Akzeptierten: Evidenz, klinische Erfahrung, „Eminenz“ oder gesellschaftliche und politische Normen? Anhand ausgewählter Ansätze vor allem im Bereich der Heroingestützten Behandlung in der Schweiz werden Behandlungsmöglichkeiten diskutiert, die medizinisch sinnvoll und an den individuellen Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten orientiert sind, deren Umsetzung jedoch durch gesellschaftliche, politische oder institutionelle Vorgaben begrenzt wird. Das Referat lädt dazu ein, vermeintlich „provokative“ Ideen zu hinterfragen und die Grenzen zwischen bedürfnisgerechter Medizin und normativer Einflussnahme neu zu betrachten.

  • Versorgung jenseits der Regelstrukturen: Multiprofessionelle Unterstützung für Menschen mit und ohne Krankenversicherung sowie mit und ohne Wohnung – Ein neuer Ansatz im Gesundheitsamt Dortmund 🎥

    Abstract

    Die Gruppe von Menschen in prekären Lebensumständen umfasst in Dortmund eine hohe Zahl. Obdachlose- und/oder suchtkranke Menschen erscheinen regelhaft im Stadtbild, dazu kommt eine ehebliche Dunkelziffer
    von verdeckter Wohnungslosigkeit. Indirekte Zählungen anhand von Postfächern (2300 an 8 unterschiedlichen Stellen) und Inanspruchnahme von sozialarbeiterischen oder medizinischen Angeboten zeigen, dass die
    Zahl dieser vulnerablen Gruppe im Steigen begriffen ist. Wissenschaftliche Untersuchungen, wie beispielsweise die SEEWOLF-Studie, zeigen, dass neben dem körperlichen Zustand meist auch der psychische Gesundheitszustand
    desolat ist. Dabei gehen diese Menschen oft nicht mehr in Praxen von niedergelassenen Ärzten, da sie sich dort unwohl fühlen und sehr oft schon seit Jahren keinen Krankenversicherungsschutz mehr haben.
    Die eigene Erfahrung, des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Dortmund, so wie die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung dieser Gruppe von Menschen legte nahe, dass es ein niedrigschwelliges Konzept braucht, dass
    den Menschen aus einer Hand sowohl von der sozialarbeiterisch als auch medizinisch versorgt.
    Der seit 2025 im Dortmunder Gesundheitsamt existierenden Fachdienst Soziale Gesundheitsversorgung (aus dem Sozialpsychiatrischen Dienst hervorgegangen) hat im ersten Jahr seiner Tätigkeit 1200 Menschen der
    Zielgruppe erreicht.
    Im Vortrag wird sowohl auf seinen geschichtlichen Werdegang als auch auf den Aufbau, dieses bisher bundesweit einzigarteigen Dienstes eingegangen.
    Ebenso wird das Konzept, welches auf der besonderen Nähe aller in ihm tätigen Berufsgruppen beruht, näher vorgestellt.
    Eine Übersicht des gerade erschienenen Berichtes über die Arbeit im ersten Jahr wird ebenfalls aufgezeigt.

DG Suchtmedizin
Datenschutz-Übersicht

Cookies sind kleine Textdateien, bzw. sonstige Speichervermerke, die Informationen auf Endgeräten speichern und Informationen aus den Endgeräten auslesen. Z.B. um den Login-Status in einem Nutzerkonto, einen Warenkorbinhalt in einem E-Shop, die aufgerufenen Inhalte oder verwendete Funktionen eines Onlineangebotes speichern. Cookies können ferner zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden, z.B. zu Zwecken der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Komfort von Onlineangeboten sowie der Erstellung von Analysen der Besucherströme.

Hinweise zur Einwilligung: Wir setzen Cookies im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ein. Daher holen wir von den Nutzern eine vorhergehende Einwilligung ein, außer wenn diese gesetzlich nicht gefordert ist. Eine Einwilligung ist insbesondere nicht notwendig, wenn das Speichern und das Auslesen der Informationen, also auch von Cookies, unbedingt erforderlich sind, um dem den Nutzern einen von ihnen ausdrücklich gewünschten Telemediendienst (also unser Onlineangebot) zur Verfügung zu stellen. Die widerrufliche Einwilligung wird gegenüber den Nutzern deutlich kommuniziert und enthält die Informationen zu der jeweiligen Cookie-Nutzung.

Hinweise zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen: Auf welcher datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage wir die personenbezogenen Daten der Nutzer mit Hilfe von Cookies verarbeiten, hängt davon ab, ob wir Nutzer um eine Einwilligung bitten. Falls die Nutzer einwilligen, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten die erklärte Einwilligung. Andernfalls werden die mithilfe von Cookies verarbeiteten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. an einem betriebswirtschaftlichen Betrieb unseres Onlineangebotes und Verbesserung seiner Nutzbarkeit) verarbeitet oder, wenn dies im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erfolgt, wenn der Einsatz von Cookies erforderlich ist, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu welchen Zwecken die Cookies von uns verarbeitet werden, darüber klären wir im Laufe dieser Datenschutzerklärung oder im Rahmen von unseren Einwilligungs- und Verarbeitungsprozessen auf.

Speicherdauer: Im Hinblick auf die Speicherdauer werden die folgenden Arten von Cookies unterschieden:

  • Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungs-Cookies): Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein Nutzer ein Online-Angebot verlassen und sein Endgerät (z.B. Browser oder mobile Applikation) geschlossen hat.
  • Permanente Cookies: Permanente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Endgerätes gespeichert. So können beispielsweise der Login-Status gespeichert oder bevorzugte Inhalte direkt angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Website erneut besucht. Ebenso können die mit Hilfe von Cookies erhobenen Daten der Nutzer zur Reichweitenmessung verwendet werden. Sofern wir Nutzern keine expliziten Angaben zur Art und Speicherdauer von Cookies mitteilen (z. B. im Rahmen der Einholung der Einwilligung), sollten Nutzer davon ausgehen, dass Cookies permanent sind und die Speicherdauer bis zu zwei Jahre betragen kann.

Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-Out): Nutzer können die von ihnen abgegebenen Einwilligungen jederzeit Widerrufen und zudem einen Widerspruch gegen die Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Art. 21 DSGVO einlegen (weitere Hinweise zum Widerspruch erfolgen im Rahmen dieser Datenschutzerklärung). Nutzer können Ihren Widerspruch auch mittels der Einstellungen Ihres Browsers erklären.

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

  • Verarbeitung von Cookie-Daten auf Grundlage einer Einwilligung: Wir setzen ein Verfahren zum Cookie-Einwilligungs-Management ein, in dessen Rahmen die Einwilligungen der Nutzer in den Einsatz von Cookies, bzw. der im Rahmen des Cookie-Einwilligungs-Management-Verfahrens genannten Verarbeitungen und Anbieter eingeholt sowie von den Nutzern verwaltet und widerrufen werden können. Hierbei wird die Einwilligungserklärung gespeichert, um deren Abfrage nicht erneut wiederholen zu müssen und die Einwilligung entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nachweisen zu können. Die Speicherung kann serverseitig und/oder in einem Cookie (sogenanntes Opt-In-Cookie, bzw. mithilfe vergleichbarer Technologien) erfolgen, um die Einwilligung einem Nutzer, bzw. dessen Gerät zuordnen zu können. Vorbehaltlich individueller Angaben zu den Anbietern von Cookie-Management-Diensten, gelten die folgenden Hinweise: Die Dauer der Speicherung der Einwilligung kann bis zu zwei Jahren betragen. Hierbei wird ein pseudonymer Nutzer-Identifikator gebildet und mit dem Zeitpunkt der Einwilligung, Angaben zur Reichweite der Einwilligung (z. B. welche Kategorien von Cookies und/oder Diensteanbieter) sowie dem Browser, System und verwendeten Endgerät gespeichert.